Verkehrsmeldung-Meldung aus Miesbach vom 20.Jun.2023, 13:25
Kreis Miesbach Waldbrandgefahr, (Wir weisen darauf hin, dass daher gem. § 3 Abs. 1 der VVB (Verordnung über die Verhütung von Bränden) ein Anzünden von Daxenfeuern bis zu einer Herabsetzung der amtlichen Gefahrenstufe verboten ist.)
Miesbach
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